AGB
§ 1 Vertragsbestandteile
Sandschnuten gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Haustier während der Betreuungsdauer eine fachgerechte Pflege, Versorgung und Betreuung.
Die bei Sandschnuten praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Sandschnuten ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.
Bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben/Schlüsselrückgaben, übernimmt Sandschnuten keine Haftung. Überlassene Schlüssel werden selbstverständlich sorgfältig verwahrt.
Bei einer Schlüsselübergabe an Sandschnuten, um den Hund im eigenen Haushalt des Tierhalters zu betreuen oder abzuholen, werden die überlassenden Räumlichkeiten ausschließlich zur Betreuung und Abholung des Tieres betreten.
Außerdem gestattet der Tierhalter Sandschnuten, gemäß der Betreuungsart, das Tier in Obhut zu nehmen und bei sich zu betreuen und auch ohne Anwesenheit des Tierhalters wieder zurückzubringen.
Wertsachen sind unter Verschluss zu halten. Sandschnuten übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden aller Art, fehlende Wertsachen, Diebstahl die durch Dritte (Einbruch oder weitere Schlüsselinhaber) verursacht werden.
Sandschnuten verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Tierhalters, insbesondere über Gegebenheiten in dessen Hausstand.
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle Krankheiten sowie besondere Eigenarten der zu betreuenden Tiere Sandschnuten mitzuteilen.
Ebenso muss sichergestellt sein, dass das Tier zum Zeitpunkt der Betreuung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und das Tier vollständig geimpft ist.
Der Impfausweis ist bei Inanspruchnahme des gebuchten Service mitzubringen sowie der Nachweis vom Tierarzt, dass das Haustier gesund und geschützt ist.
Während der Hundebetreuung durch Sandschnuten in Schleswig-Holstein bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
§ 2 Tierarztkosten und Tiervermittlung
Hält Sandschnuten eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bei Vertragsbeginn ein, dass das Tier im Auftrag des Tierhalters in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres erfolgt eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter.
Sollte der Tierhalter sein Haustier zum vereinbarten Termin nicht entgegennehmen oder abholen und weitere 3-4 Wochen danach mit Sandschnuten sich nicht in Verbindung setzen, so ist Sandschnuten berechtigt, zum Wohle des Tieres zu handeln und weiter zu vermitteln.
Anfallende Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
§ 3 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen, die während des Aufenthaltes des Haustieres bei Sandschnuten gemacht werden, dürfen mit jeglichem Einverständnis des Tierhalters auf der Homepage (Facebook, WhatsApp) von Sandschnuten veröffentlicht werden. Der Tierhalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 4 Erstattung und Kündigung
Ist es der Tierbetreuung Sandschnuten nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen (durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Vom Tierhalter bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum in dem die Leistungen von Sandschnuten nicht erbracht werden, werden selbstverständlich zurückerstattet.
Sandschnuten kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Tierhalter sich vertragswidrig verhält oder die Betreuung des Haustieres unzumutbar wird. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen ausgeschlossen.
Bei vorzeitiger Beendigung des bestehenden Vertrages vom Tierhalter wird um rechtzeitige Mittteilung gebeten. Vom Tierhalter bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum werden selbstverständlich zurückerstattet.
§ 5 Haftung
Der Tierhalter versichert, dass für sein Haustier eine Haftpflichtversicherung besteht (das Bestehen der Versicherung ist mittels Kopie der Police nachzuweisen). Sollte dies nicht geschehen, so haftet der Besitzer in vollem Maße privat für aufkommende Schäden, die durch sein Haustier verursacht wurden.
Die Schäden müssen jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich, detailgetreu und mit begründetem Verdacht, dass Sandschnuten für den Schaden verantwortlich ist, gemeldet werden.
Für Schäden, die der Hund während der Hundebetreuung bei Sandschnuten in Neustadt i.H. erleiden könnte, übernimmt Sandschnuten in Neustadt i.H. keine Haftung
Richtet der Hund bei Sandschnuten in Neustadt i.H. Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Hundehalter.
Für Schäden die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter!
§ 6 Zahlungsbedingungen
Nach dem Erhalt der Rechnung von Sandschnuten, hat der Tierhalter 14 Tage Zeit die Rechnung zu begleichen, genaues Datum steht auf der Rechnung.
Ausnahmen sind schriftlich festzuhalten.
Die Rechnung ist per Überweisung oder Bar mit Quittung zu begleichen.
Sollte ohne schriftliche Vereinbarung der zu zahlende Betrag nicht zum festgelegten Zeitpunkt beglichen sein, folgen Zahlungserinnerung, 3 Mahnungen und wenn notwendig werden gerichtliche Schritte eingeleitet.
Die Mahngebühren für die 2. und 3. Mahnung betragen jeweils 2,50 €.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.